Führerscheinklassen
Fahrzeugart:
Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGM) und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Anhängerregelung:
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Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.
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Anhänger über 750 kg zGM sind erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
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Mindestalter: 16,5 Jahre (begleitetes Fahren ab 17 Jahren, BF17) bzw. 18 Jahre (normaler Erwerb).
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Ärztliche Untersuchung oder Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild.
Einschluss der Klassen:
AM (Kleinkrafträder) und L (land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge).Theoretische Ausbildung:
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Unterricht in Doppelstunden à 90 Minuten.
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Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
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Erweiterung (bei Vorbesitz A1, AM, T oder L): 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Prüfungen:
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Theorieprüfung: Ja
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Praktische Prüfung: Ja
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Fahrzeugart:
Wie Klasse B – erlaubt das Fahren von Automatik- und Schaltfahrzeugen.Besonderheit:
Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt,
jedoch kann die Beschränkung auf Automatik entfallen,
wenn der Fahrschüler zusätzlich eine Schaltausbildung in der Fahrschule absolviert hat:-
mind. 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen
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15 Minuten Kompetenzenprüfung mit dem Fahrlehrer (keine offizielle Prüfung)
Voraussetzungen:
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Mindestalter: 16,5 bzw. 18 Jahre
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Teilnahme an vorgeschriebener Schaltausbildung innerhalb der Fahrschule
Einschluss der Klassen:
AM und LTheoretische Ausbildung:
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Wie Klasse B
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Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
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Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
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Prüfungen:
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Theorieprüfung: Ja
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Praktische Prüfung: Ja (auf Automatikfahrzeug)
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Fahrzeugart:
Wie Klasse B, jedoch ausschließlich mit Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung (Automatikgetriebe).Einschränkung:
Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen nicht gefahren werden.
Diese Beschränkung kann später durch eine zusätzliche Schulung (Schlüsselzahl B197) aufgehoben werden.Voraussetzungen:
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Mindestalter: 16,5 bzw. 18 Jahre
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Gültige Sehtest- und Erste-Hilfe-Nachweise
Einschluss der Klassen:
AM und LTheoretische Ausbildung:
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Wie Klasse B
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Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
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Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
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Prüfungen:
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Theorieprüfung: Ja
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Praktische Prüfung: Ja (auf Automatikfahrzeug)
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