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Führerscheinklassen

  • Fahrzeugart:
    Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGM) und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

    Anhängerregelung:

    • Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.

    • Anhänger über 750 kg zGM sind erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

     

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter: 16,5 Jahre (begleitetes Fahren ab 17 Jahren, BF17) bzw. 18 Jahre (normaler Erwerb).

    • Ärztliche Untersuchung oder Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild.

     

    Einschluss der Klassen:
    AM (Kleinkrafträder) und L (land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge).

     

    Theoretische Ausbildung:

    • Unterricht in Doppelstunden à 90 Minuten.

    • Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff.

    • Erweiterung (bei Vorbesitz A1, AM, T oder L): 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff.

     

    Prüfungen:

    • Theorieprüfung: Ja

    • Praktische Prüfung: Ja

  • Fahrzeugart:
    Wie Klasse B – erlaubt das Fahren von Automatik- und Schaltfahrzeugen.

    Besonderheit:
    Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt,
    jedoch kann die Beschränkung auf Automatik entfallen,
    wenn der Fahrschüler zusätzlich eine Schaltausbildung in der Fahrschule absolviert hat:

    • mind. 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen

    • 15 Minuten Kompetenzenprüfung mit dem Fahrlehrer (keine offizielle Prüfung)

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter: 16,5 bzw. 18 Jahre

    • Teilnahme an vorgeschriebener Schaltausbildung innerhalb der Fahrschule

    Einschluss der Klassen:
    AM und L

    Theoretische Ausbildung:

    • Wie Klasse B

      • Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff

      • Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff

    Prüfungen:

    • Theorieprüfung: Ja

    • Praktische Prüfung: Ja (auf Automatikfahrzeug)

  • Fahrzeugart:
    Wie Klasse B, jedoch ausschließlich mit Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung (Automatikgetriebe).

     

    Einschränkung:
    Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen nicht gefahren werden.
    Diese Beschränkung kann später durch eine zusätzliche Schulung (Schlüsselzahl B197) aufgehoben werden.

     

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter: 16,5 bzw. 18 Jahre

    • Gültige Sehtest- und Erste-Hilfe-Nachweise

     

    Einschluss der Klassen:
    AM und L

     

    Theoretische Ausbildung:

    • Wie Klasse B

      • Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff

      • Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff

     

    Prüfungen:

    • Theorieprüfung: Ja

    • Praktische Prüfung: Ja (auf Automatikfahrzeug)

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